Kircheneintritt

Ich bin aus der katholischen Kirche ausgetreten und möchte wieder katholisch werden.
Was muss ich tun?


Wenden Sie sich an einen katholischen Seelsorger. Das wird häufig der Pfarrer der Gemeinde sein. Das können aber auch Diakone oder andere pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein. Die Seelsorger werden Ihre Schritte in die Kirche zurück begleiten. Es liegt nahe, den Seelsorger jener Gemeinde aufzusuchen, zu der Sie später angehören möchten.


Muss der Kirchenwiedereintritt in der Pfarrgemeinde meines Wohnortes stattfinden?

Nein, ein Wiedereintritt in die Kirche muss nicht in der Pfarrei Ihres Wohnortes stattfinden. Es gibt viele Ansprechpartner, zu denen Sie Kontakt aufnehmen können. Klöster, Citypastoralprojekte und Ihr Pfarrer.


Wie schnell kann ich wieder katholisch werden?
Oftmals möchten Menschen so schnell wie möglich ihren Kirchenaustritt zurücknehmen. Auch wenn dieser Wunsch zunächst plausibel und nachvollziehbar erscheint, sollte Ihr (Wieder)Eintritt mehr sein als ein formaler Verwaltungsakt. Ein Wiedereintritt in die Kirche kann eine Chance sein für Sie, für den Pfarrer bzw. die kirchlichen Mitarbeiter/-innen sowie die Kirche insgesamt. Da Ihre persönliche Situation und Ihre Fragen in der Vorbereitung ausreichend Raum erhalten sollten, ist es nur schwer möglich hier z.B. eine allgemein verbindliche Dauer der Vorbereitung zu benennen. 
Gemeinsame Gespräche über Fragen des Glaubens oder über Versäumnisse der Kirche, die möglicherweise zu Ihrem Austritt geführt haben, können dem Wiedereintritt einen sehr hohen persönlichen Stellenwert verleihen
In jeder Pfarrei  besteht die Möglichkeit, ein Gespräch über die Rücknahme Ihres Kirchenaustrittes zu führen.


Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich meinen Kirchenaustritt zurücknehmen möchte?
Um einen Kirchenaustritt zurückzunehmen bzw. den Antrag auf Wiederaufnahme in die katholische Kirche zu stellen, müssen Sie nicht unbedingt anhand von Unterlagen zunächst Ihren Austritt dokumentieren. Sollte Ihnen jedoch die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt vorliegen, können Sie diese zum Gespräch mit dem/der Mitarbeiter/in der katholischen Kirche mitbringen. Darüber hinaus sollten Sie jedoch wissen, in welcher Kirche Ihre Taufe stattfand, weil im Taufbuch dieser Pfarrei Ihr Kirchenaustritt vermerkt wurde und Ihre mögliche Wiederaufnahme dort ebenfalls dokumentiert werden soll.


Kostet der Kirchenwiedereintritt etwas?
Nein, es fallen keine Gebühren an


Wer muss wie viel Kirchensteuer bezahlen?
Kirchensteuerpflichtig sind alle Mitglieder der katholischen oder evangelischen Kirche, die Lohn- oder Einkommensteuer entrichten müssen.
Der Kirchensteuersatz beträgt 8-9 % von der veranlagten Lohn- oder Einkommensteuer (und nicht etwa, wie manche meinen, 8-9 % vom Einkommen!).
Diejenigen, die keine Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen (z.B. die meisten Rentner, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Alleinerziehende in einem geringen Beschäftigungsverhältnis …) zahlen keine Kirchensteuer.
Wer Kirchensteuern zahlt, sollte jedoch nicht nur wissen, dass man die Kirchensteuer als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen kann und auf diese Weise einen Teil vom Staat zurück bekommt.


Was hat denn mein Glaube mit der Kirchensteuer zu tun?
Als Christin und Christ ist man Teil einer Gemeinschaft, die einen von Gott gestifteten Auftrag erfüllt. Um diesem Auftrag nachzukommen, braucht es die Unterstützung der Mitglieder. Und dazu gehört neben dem ehrenamtlichen Engagement auch ein finanzieller Beitrag, mit dem wir zum Beispiel die Gehälter unserer gut ausgebildeten und engagierten Seelsorgerinnen und Seelsorger bezahlen, wie auch soziales Engagement finanzieren - wie beispielweise Kindertagesstätten, die Einrichtungen des Caritasverbandes sowie die Arbeit der kirchlichen Hilfswerke.


Sind auch Rentner oder Arbeitslose kirchensteuerpflichtig?

Menschen, die eine Altersrente beziehen, zahlen nur dann eine Kirchensteuer, wenn sie über Einkünfte verfügen, die einkommensteuerpflichtig sind. Wer also keine Einkommensteuer bezahlen muss, zahlt auch keine Kirchensteuer. Der einkommensteuerpflichtige Teil einer Rente wird allerdings zur Kirchensteuer herangezogen.
Menschen, die arbeitslos sind, zahlen keinesfalls Kirchensteuer. Bei der Berechnung seiner Zahlungen für Arbeitslose zieht das Arbeitsamt aber einen so genannten Kirchensteuer-Pauschalbetrag ab. Dieser ist jedoch nur eine Berechnungshilfe, um die Höhe des Arbeitslosengeldes festzusetzen. Durch diese rein rechnerische Berücksichtigung erhält die Kirche selbstverständlich keinen einzigen Euro.


Muss ich nach meinem Wiedereintritt Kirchensteuer für vergangene Jahre nachbezahlen?
Kirchensteuerpflichtig ist man nur für die Monate, in denen man Mitglied einer Kirche ist – d.h. ab dem Monat, wo man Kirchenmitglied ist, ist man kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer ist also zu zahlen ab dem Monat des Eintritts.